Die aktuelle Gesetzgebung ist als „Lex Koller Gesetz“ bekannt. Das Gesetz wurde auf Bundesebene erlassen und gilt damit in der ganzen Schweiz; für den Vollzug sind jedoch die einzelnen Kantone zuständig.
Das Koller-Gesetz regelt, welche Vorabgenehmigungen ausländische Käufer einholen müssen, bevor sie in der Schweiz Immobilien erwerben können. Was müssen Sie beachten, wenn Sie als Ausländer eine Immobilie in der Schweiz kaufen möchten? Wir zeigen Ihnen:
Genehmigungspflichtige Transaktionen
Für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Bauland ist eine Bewilligung erforderlich. Dies hat zur Folge, dass solche Immobilien nicht von Ausländern erworben werden können. Für unbebaute Grundstücke ist eine Genehmigung erforderlich, es sei denn, mit dem Bau eines Gebäudes, für das keine Genehmigung erforderlich ist, wird innerhalb eines Jahres begonnen.
Umgekehrt bedeutet dies, dass Ausländer zum Erwerb von Gebäuden, die der Betriebsstätte dienen, keine Bewilligung benötigen.
Käufer, die der Lex Koller-Gesetzgebung unterliegen
Das Gesetz gilt für „Ausländer“. Dazu gehören Ausländer mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die weder Staatsangehörige eines EU- noch eines EFTA-Staates (European Free Trade Association) sind und keine gültige Niederlassungsbewilligung besitzen.
Dies bedeutet, dass ein bemerkenswert grosser Personenkreis für den Erwerb von Immobilien in der Schweiz keine Bewilligung benötigt. Darunter sind Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland, auch mit doppelter Staatsbürgerschaft, EU-/EFTA-Staatsangehörige mit rechtmässigem und tatsächlichem Wohnsitz in der Schweiz sowie Staatsangehörige anderer Staaten mit Bewilligung Typ C, die sich in der Schweiz aufhalten.
Detaillierte Informationen zur Bewilligungspflicht, zum Geltungsbereich, zu Ausnahmen und zum Recht für juristische Personen finden Sie im Lex Koller Rechtswegweiser. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite in Immobilienangelegenheiten.
"Kontaktieren Sie uns und wir teilen Ihnen mit, was wir in unserem Portfolio haben, damit Sie in der Schweiz investieren können". - Andreé Nachreiner
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